Betriebshilfe
Ausfälle durch können immer passieren, egal ob durch Krankheit, Todesfälle, Unfälle oder Kur, die Arbeit fällt trotzdem an. Deshalb unterstützen wir vom Maschinenring Wagrien Sie mit der landwirtschaftlichen sozialen Betriebshilfe. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie Versicherungsnehmer bei der SVLFG sind. Sofern dies erfüllt ist, besitzen Sie im Notfall Anspruch auf eine ausgebildete landwirtschaftliche Ersatzkraft die z.B. das melken und die Feldarbeit für Sie übernimmt. Die Kosten werden ganz oder teilweise von der SVLFG übernommen. Hierbei zu merken ist, dass der Betriebshelfer vor dem Einsatz mit Antrag gemeldet werden muss, um den Umfang und Einsatzbereich zu klären. Sollten Sie einen Betriebshelfer benötigen, rufen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter.